AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der H7 hontechnik GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der H7 hontechnik GmbH, Fürth und ihren Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, soweit sie sich auf Geschäftsfälle, die auf elektronischen, telefonischen oder schriftlichem Wegen abgewickelt werden, beziehen.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, H7 hontechnik hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Beschreibung unseres Waren-Sortiments im Internet, Katalogen oder Prospekten dient lediglich zur Information des Kunden. Es handelt sich hierbei nicht um ein Angebot zum Vertragsabschluss im Sinne des § 145 BGB. Vertragliche Verpflichtungen, etwa im Sinne einer Liefer-Garantie, entstehen hierdurch für H7 hontechnik noch nicht.

(2) Indem der Kunde eine Bestellung an H7 hontechnik absendet, gibt er ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Kunde erhält eine entsprechende Bestätigung des Empfangs durch E-Mail oder ähnliche Mittel. Sollten einzelne Angaben zum Sortiment auf der Website oder anderen Quellen fehlerhaft sein, so wird H7 hontechnik den Kunden nach Erhalt der Bestellung darauf gesondert hinweisen und ihm ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten.

(3) Der Vertrag mit H7 hontechnik kommt zustande, wenn H7 hontechnik dieses Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Ware auch tatsächlich verfügbar ist. Eine gesonderte Erklärung der Annahme durch H7 hontechnik gegenüber dem Kunden ist dabei nicht mehr erforderlich. Kann H7 hontechnik das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird dies dem Kunden in elektronischer, oder ähnlicher Form mitgeteilt

§ 3 Lieferung der bestellten Ware

(1) H7 hontechnik wird die bestellte Ware so schnell wie möglich an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse ausliefern. H7 hontechnik ist dabei zu Teillieferungen berechtigt.

(2) Die Kosten für die einzelnen Lieferungen berechnet H7 hontechnik dem Kunden in der jeweils ausgewiesenen Höhe. Alle Risiken und Gefahren der Versendung gehen auf den Kunden über, sobald die Ware von H7 hontechnik an das beauftragte Transportunternehmen übergeben wird.

(3) Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, H7 hontechnik hat dem Kunden im Einzelfall eine schriftliche Zusage erteilt.

§ 4 Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Bei wesentlichen Verschlechterungen oder einem Verlust der Ware hat der Kunde H7 hontechnik die entsprechende Wertminderung bzw. den Verlust zu ersetzen. Sollte der Kunde den Kaufpreis bereits entrichtet haben, ist H7 hontechnik berechtigt, die Wertminderung vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wenn sich der Käufer vertragswidrig verhält, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.

Solange das Eigentum noch nicht auf den Käufer übergegangen ist, ist er verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

§ 6 Fälligkeit und Bezahlung des Kaufpreises

(1) Der Kaufpreis ist, wenn nicht anders vereinbart mit Vertragsschluss fällig.

(2) Die Bezahlung erfolgt entweder durch Rechnung, Paypal, Vorkasse oder Nachnahme. Bei Neukunden und bei Aufträgen mit einem Warenwert von über 1000 € ist H7 hontechnik berechtigt eine Anzahlung in Höhe von 50% zu verlangen oder die Bezahlung per Vorkasse zu verlangen. Nach erfolgter Bestellung erhält der Kunde in diesem Fall eine gesonderte Mitteilung.

(3) Kommt der Kunde in Verzug, ist H7 hontechnik berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8 % Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

(4) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 7 Gewährleistung für eventuelle Mängel

(1) H7 hontechnik haftet für Mängel, die bei der Übergabe der Waren vorhanden sind, während einer Gewährleistungsfrist von einem Jahr. Ausgenommen von der Gewährleistung sind gebrauchte Artikel.

(2) Der Kunde muß die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und H7 hontechnik erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(3) H7 hontechnik leistet für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

§ 8 Haftung

Die Haftung ist bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen, auch bei Durchführung durch Erfüllungsgehilfen, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch die die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, entfällt eine Haftung. Dies betrifft nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung und Garantie. Weiterhin betrifft dies nicht Schäden aus H7 hontechnik zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

§ 9 Datenschutz

Sämtliche Daten unserer Kunden werden vertraulich behandelt. Die Speicherung und Verarbeitung dieser Daten geschieht ausschließlich in dem vom Kunden genehmigten Umfange und unter strikter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen, wie etwa des Bundesdatenschutzgesetzes oder des Informations- und Kommunikationsdienstgesetzes. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte, die nicht in einem Zusammenhang mit dieser Vertragserfüllung stehen, ist ausgeschlossen. H7 hontechnik ist berechtigt, persönliche Daten der SCHUFA oder anderen Auskunfteien zu übermitteln. Bitte sehen Sie in diesem Zusammenhang auch unsere separate Datenschutzerklärung.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fürth, Bayern.

(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die übrige Wirksamkeit des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen.